Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
der Mydisplays GmbH für die Onlineplattform www.mydisplays.net,
www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch. Nachstehende Bedingungen gelten für
das Vertragsverhältnis zwischen der Mydisplays GmbH und dem
Vertragspartner/Auftraggeber sofern dieser ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB sind nur in
Schriftform gemäß § 126 BGB wirksam.
Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop gelten die nachfolgenden AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand August 2022
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Mydisplays GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) sofern diese Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Abweichende Regelungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Bei unserem, im Rahmen allgemeiner Werbemaßnahmen sowie auf der Onlinepräsenz www.mydisplays.net, www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch eingeräumten Möglichkeiten zum Erwerb von Waren und Produkten handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um unverbindlich uns aufzufordern, ein Angebot abzugeben.
1.5. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in diesem Sinne schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Lediglich Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB unterliegen der Schriftform gemäß § 126 BGB.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Auftragnehmer kann die Bestellung des Auftraggebers durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tage annehmen.
Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
> Wenn der Auftraggeber Kreditkartenzahlung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
> Wenn der Auftraggeber SEPA Lastschrift gewählt hat, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Mitteilung zum Datum der Kontobelastung (Prenotification) zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die Sofort AG zustande.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge eines Auftraggebers im Einzelfall abzulehnen.
3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
3.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Preise und Vergütung
4.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
4.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seite des Auftragnehmers verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfährt der Auftraggeber bei den Angeboten.
4.7 Kosten, wie z.B. Zölle oder Steuern, welche dadurch entstehen, dass Waren in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandgeliefert werden, hat der Kunde zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
5.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5.4. Beim Versendungskauf (Ziffer 6.1.) trägt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewünschten Transportversicherung. Die tatsächlich angefallenen Transortkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Auftraggeber.
5.6. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Bankeinzug, PayPal oder Sofortüberweisung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Zahlungseingang.
Nachnahme
Bei Auswahl der Zahlungsart Nachnahme fallen zzgl. 9,90 Euro als Kosten an.
Kreditkarte
Die Belastung der Kreditkarte des Auftraggebers erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
Bei Auswahl der Zahlungsart "Kreditkarte" fallen zzgl. 2 Prozent des Kaufpreises als Kosten an.
Bankeinzug
Die Abbuchung des Kaufpreises von dem Konto des Auftraggebers erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer die Bestellung annimmt.
SEPA-Lastschrift
Sofern dem Auftragnehmer ein SEPA-Mandat erteilt wird, erfolgt die Zahlung per Einzug von dem Bankkonto des Auftraggebers. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware. Über das Datum der Kontobelastung wird der Auftraggeber gesondert in einer Vorabankündigung informiert. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf 3 Tage verkürzt.
PayPal
Der Auftraggeber kann den Rechnungsbetrag über den Onlineanbieter PayPal bezahlen. Dies erfordert naturgemäß eine Registrierung bei dem Onlineanbieter PayPal.
Sofortüberweisung
Der Auftragnehmer bietet auch Sofortüberweisung an. Dabei erhält der Auftragnehmer die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Hierdurch beschleunigt sich der gesamte Bestellvorgang. Der Auftraggeber benötigt hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Über das gesicherte, für Händler nicht zugängliche Zahlformular der Sofort AG stellt Sofortüberweisung automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in dem Online-Bankkonto des Auftraggebers ein. Der Kaufbetrag wird dabei sofort und direkt an das Bankkonto des Händlers überwiesen. Dieser Service ist für den Auftraggeber als Kunde kostenlos, es fallen lediglich die Gebühren (Überweisungsgebühr) der jeweiligen Hausbank an. Bei Wahl der Zahlungsart Sofortüberweisung öffnet sich am Ende des Bestellvorgangs ein vorausgefülltes Formular. Dieses enthält bereits die Bankverbindung des Auftragnehmers. Darüber hinaus werden in dem Formular bereits der Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck angezeigt. Der Auftraggeber muss nun das Land auswählen, in dem er sein Onlinebanking-Konto hat und die Bankleitzahl eingeben. Im Anschluss sind die gleichen Daten, wie bei Anmeldung zum Onlinebanking ein (Kontonummer und PIN) einzugeben. Die Bestellung ist durch Eingabe der TAN zu bestätigen. Direkt im Anschluss wird die Transaktion bestätigt. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer die Sofortüberweisung als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Onlinebanking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt.
6. Lieferung; Abnahme
6.1. Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Der Auftragnehmer führt keine Lieferungen auf Inseln, welche in der Nord- oder Ostsee liegen, durch.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
6.3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
6.4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6.5. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen werden nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgenommen, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
6.6. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
Selbstabholung
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Mydisplays GmbH, Industriestr. 8-10, 51399 Burscheid, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr. von 8:30 bis 17:00 Uhr.
Packstation
Wir liefern nicht an Packstationen.
Pauschale: Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % zu verlangen.
Alle Aufwendungen: Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt die hierdurch entstehenden Aufwendungen (Lagerung, zusätzlicher Versand usw.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6.6. Für den Fall, dass das bestellte Produkt einer Abnahme bedarf, gilt das Produkt bereits dann als mangelfrei abgenommen, sofern der Auftraggeber das Produkt, ohne erheblichen Nachteilen ausgesetzt zu sein, in Gebrauch hat.
7. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1. Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne, dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
7.2. Dem Auftragsnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekannt zu geben.
7.3. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu Widersprechen.
7.4. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
7.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
7.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
7.7. Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
8. Beanstandungen, Gewährleistungen
8.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
8.2. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tage ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
8.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Auftraggeber zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, stellen mithin keinen Mangel dar. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen ebenfalls nicht zur Reklamation. Der Auftragnehmer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es naturgemäß zu Abweichungen der Darstellung und Wahrnehmung der Farben, welche online eingesehen werden können und jenen, welche letztlich als Endprodukt gedruckt werden, kommen kann. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiß Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
8.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
8.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
8.8. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8.9. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Transportschäden
9.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können. Transportschäden können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Danach ist eine Anmeldung von Versandschäden leider nicht mehr möglich.
10. Haftung
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware nach deren Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
10.2. Die Rüge eventueller Mängel hat entsprechend den Ausführungen in Ziffer 8.2. zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich eventuellen Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
10.3. Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu.
10.4. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte,
c) natürliche Abnutzung,
d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
e) ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
10.5. Der Auftragnehmer haftet in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
10.6. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.7. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
10.8. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung im Übrigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11. Archivierung
11.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht /Mitwirkungspflichten
12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer, von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf das erste Auffordern freizustellen. Der Auftraggeber stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Auftragnehmers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen.
12.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Vorgang des Hochladens von Bilddaten, dass er das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Daten besitzt.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dateien im Format pdf. bis max. 200 MB pro Datei über die Internetseite des Auftragnehmers in das entsprechende Konfigurationsprogramm hochzuladen. Andere Formate sind vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die jeweilige Datei mit einer Mindestauflösung von 120 dpi hochgeladen wird.
12.4 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien und deren Inhalte, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, nicht gegen geltende Rechte verstoßen.
12.5 Der Auftraggeber garantiert insbesondere,
a) dass keine illegalen Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an den Auftragnehmer übersendet werden;
b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an den Auftragnehmer übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
13. Leistungen Dritter
13.1. Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer eingesetzten freien Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ausschließlich mit der Mitwirkung des Auftragnehmers mit Projekten zu beauftragen.
14. Verjährung
14.1. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate.
15. Vertragstextspeicherung
15.1. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch auf der Webseite des Auftragnehmers eingesehen und heruntergeladen werden. Vorangegangene Bestellungen können vom Auftraggeber in dem auf der Webseite bereitgestellten Kunden-Login-Bereich eingesehen werden.
16. Vertragssprache
16.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
17. Verhaltenskodex
17.1. Folgenden Verhaltenskodizes hat sich der Auftragsnehmer unterworfen:
Trusted Shops Qualitätskriterien
https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leverkusen. Unbeschadet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen
18.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Burscheid, der 12.08.2022
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